Sprachen: Altgriechisch |
Informationen für Sprachlehrkräfte Sprachenstadt hilft Ihnen, für Sie unentgeltlich an Ihrem Wohnort und Umgebung auf freiberuflicher Basis Kunden für die von Ihnen unterrichtete Sprache zu finden, egal ob Deutsch, Englisch, Chinesisch, Spanisch oder auch "exotische" Sprachen wie Baskisch, Paschtu oder Udmurtisch. Nach einem ersten durch Sprachenstadt vermittelten Unterrichtspaket (mindestens 6 Unterrichtsstunden), für das Sie von uns ein Honorar bekommen, steht es Ihnen völlig frei, mit dem betreffenden Kunden alle weiteren Lehrvereinbarungen ohne die Vermittlung von Sprachenstadt und auf eigene Rechnung zu treffen. Mithilfe eines unverbindlichen Fragebogens vermitteln Sie Sprachenstadt Informationen über Ihre fachliche und terminliche Verfügbarkeit in Bezug auf Sprachunterricht. Mit dem Ausfüllen des Fragebogens ist jedoch noch kein Anspruch auf eine Tätigkeit auf Honorarbasis verbunden. Eine verbindliche Vereinbarung über eine Lehrtätigkeit auf freier Mitarbeiterbasis erfolgt, nachdem Sprachenstadt sich mit Ihnen schriftlich (z.B. per E-Mail) über eine im einzelnen zu bestimmende Anzahl von Unterrichtsstunden für einen bestimmten Kunden geeinigt hat. Es gibt bei Sprachenstadt zwei Kategorien von Sprachlehrkräften: „Standard“ und „Premium“. Als Standard-Lehrkraft verfügen Sie zwar über noch wenig bis keine Unterrichtserfahrung, kennen sich aber in der zu unterrichtenden Sprache so gut aus, dass Sie sich zutrauen, problemlos als Lehrkraft für diese Sprache arbeiten zu können. Voraussetzung für eine Aufnahme als Standard-Lehrkräfte ist neben dem Ausfüllen des Fragebogens die Anfertigung einer etwa 300 Wörter umfassenden Probeübersetzung aus dem Deutschen in die zu unterrichtende Zielsprache sowie einer ebenfalls etwa 300 Wörter umfassenden Probeübersetzung aus der Zielsprache ins Deutsche. Die zu übersetzenden Texte werden der bewerbenden Sprachlehrkraft nach Einreichung dieses Fragebogens sowie der nötigen Belege per Mail zugeschickt. Als Premium-Lehrkraft erfüllen Sie mindestens eine der folgenden Bedingungen: a) Mindestens 100 bescheinigte Unterrichtsstunden. Das Honorar für Standard-Lehrkräfte beträgt 8 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten), für Premium-Lehrkräfte 14 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Damit das Honorar ausgezahlt werden kann, müssen die Lehrkräfte Sprachenstadt eine entsprechende Rechnung einreichen, die spätestens 10 Tage nach Absolvierung aller gebuchten Unterrichtsstunden per Banküberweisung beglichen wird. Die Zahl der von Sprachenstadt vermittelten Unterrichtsstunden beträgt für Standard-Lehrkräfte mindestens 6, für Premium-Lehrkräfte mindestens 12. Den Lehrkräften steht es frei, nach dem ersten von Sprachenstadt vermittelten Unterrichtspaket in direkte Geschäftsbeziehungen mit dem vermittelten Kunden zu treten, ohne Sprachenstadt als weiteren Vermittler in Anspruch zu nehmen. Wünscht der Kunde jedoch eine weitere Einbeziehung von Sprachenstadt, können auch weitere Unterrichtsstunden zu den Geschäftsbedingungen von Sprachenstadt organisiert werden. Bewerberfragebogen (Word-Dokument als Download)
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