Sprachenstadt hilft Ihnen, an Ihrem Wohnort und Umgebung auf freiberuflicher Basis Kunden zu finden, egal ob für Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Chinesisch, Spanisch oder auch "exotische" Sprachen wie Baskisch, Paschtu oder Udmurtisch. Nach einem ersten durch Sprachenstadt vermittelten Unterrichtspaket (7 Unterrichtsstunden), für das Sie von uns ein Honorar bekommen, steht es Ihnen völlig frei, mit dem betreffenden Kunden alle weiteren Lehrvereinbarungen ohne die Vermittlung von Sprachenstadt und auf eigene Rechnung zu treffen.
Mithilfe eines unverbindlichen Fragebogens übermitteln Sie Sprachenstadt Informationen über Ihre Fachkenntnisse und Ihre terminliche Verfügbarkeit.
Eine verbindliche Vereinbarung über eine Lehrtätigkeit auf freier Mitarbeiterbasis erfolgt, nachdem Sprachenstadt sich mit Ihnen schriftlich (z.B. per E-Mail) über die Anzahl von Unterrichtsstunden für einen bestimmten Kunden geeinigt hat.
Es gibt bei Sprachenstadt zwei Kategorien von Sprachlehrkräften: "Standard" und "Premium".
Als Standard-Lehrkraft verfügen Sie zwar über noch wenig bis keine Unterrichtserfahrung, kennen sich aber in der zu unterrichtenden Sprache so gut aus, dass Sie sich zutrauen, problemlos als Lehrkraft für diese Sprache arbeiten zu können. Voraussetzung für eine Aufnahme als Standard-Lehrkraft ist neben dem Ausfüllen des Fragebogens eine Anfertigung einer etwa 300 Wörter umfassenden Probeübersetzung aus der Zielsprache ins Deutsche. Der zu übersetzende Text wird der sich bewerbenden Sprachlehrkraft nach Einreichung dieses Fragebogens sowie der nötigen Belege per E-Mail zugeschickt.
Als Premium-Lehrkraft erfüllen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen:
a) Mindestens 200 bescheinigte Unterrichtsstunden.
b) Absolvierung einer Ausbildung für Sprachlehrer.
Eine Liste der von uns anerkannten Ausbildungen finden Sie hier.
c) Positive Rückmeldungen von mindestens fünf Sprachenstadt-Kunden. Bei mehr als fünf Bewertungen muss die Positivquote bei mindestens 80% liegen.
Das Honorar für Standard-Lehrkräfte beträgt 11 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten), für Premium-Lehrkräfte 18 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Damit das Honorar ausgezahlt werden kann, müssen die Lehrkräfte Sprachenstadt eine Rechnung einreichen, die spätestens 10 Tage nach Absolvierung aller gebuchten Unterrichtsstunden per Banküberweisung beglichen wird.
Die Zahl der von Sprachenstadt vermittelten Unterrichtsstunden beläuft sich auf mindestens 7. Den Lehrkräften steht es frei, nach dem ersten von Sprachenstadt vermittelten Unterrichtspaket in direkte Geschäftsbeziehungen mit dem vermittelten Kunden zu treten, ohne Sprachenstadt als weiteren Vermittler in Anspruch zu nehmen. Wünscht der Kunde jedoch eine weitere Einbeziehung von Sprachenstadt, können auch weitere Unterrichtsstunden zu den Geschäftsbedingungen von Sprachenstadt organisiert werden.
Bewerberfragebogen (Word-Dokument als Download)
Premium-Sprachlehrkräfte haben zusätzlich auch die Möglichkeit, für die Dauer von 100 Tagen eine kostenlose Kleinanzeige auf Sprachenstadt zu veröffentlichen. Eine Musteranzeige finden Sie hier.
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